Bußgeldsachen



Wer braucht einen Verteidiger im Bußgeldverfahren ?

Es dürfte kaum einen Bürger geben, der nicht irgendwann in seinem Leben einmal in ein Bußgeldverfahren verwickelt wird. Den meisten passiert dies sicherlich im Straßenverkehr. Geschwindigkeitskontrollen ("Radarfalle"), Abstandsmessungen und Rotlichtverstöße passieren auch dem gewissenhaftesten Autofahrer gelegentlich. Auch etwas zu viel Alkohol am Steuer ist manchmal schneller passiert als man dachte. Plötzlich blitzt es oder man wird angehalten und auf ein angebliches Fehlverhalten angesprochen. Kaum jemand bleibt dann "cool" und verweigert zunächst jegliche Aussage, aber genau das sollte man zunächst einmal tun.

Oft drohen nach solchen Verkehrsverstößen Sanktionen, die man beim besten Willen nicht gebrauchen kann, wie z.B. ein Fahrverbot. Wer häufiger auffällt, muss wegen der allseits bekannten Punkte in Flensburg sogar mit einer Entziehung der Fahrerlaubnis rechnen. Selbstverständlich sind die Verkehrsregeln wichtig und es ist auch richtig, dass deren Einhaltung durch Polizei und Ordnungsbehörden überwacht wird, aber zum einen hat mancher das Gefühl, die Geschwindigkeitskontrollen dienten weniger der Verkehrs-sicherheit als dem Gemeindeetat, zum anderen ist längst nicht jeder Vorwurf zutreffend.

Es ist daher sinnvoll, eine Überprüfung des Vorwurfs durch einen Fachmann vornehmen zu lassen.

Warum brauchen Sie einen Verteidiger ?

Wie auch im Strafverfahren ist die Basis einer Prüfung des Vorwurfs immer eine Akteneinsicht. Das Recht zur Akteneinsicht haben Sie selbst nicht, dieses kann nur durch einen Rechtsanwalt erfolgen. Erst nach erfolgter Akteneinsicht lässt sich beurteilen, ob Ihnen  tatsächlich ein Verstoß gegen die Regeln nachgewiesen werden kann.

In einer Studie der Verkehr-Unfall-Technik-Sachverständigengesellschaft (VUT) aus dem Jahr 2009 wurde festgestellt, dass die große Mehrheit der wegen zu schnellen Fahrens eingeleiteten Bußgeldverfahren technisch oder formal mangelhaft war. Ob und wenn ja, welche Fehler in Ihrem Fall vorgelegen haben, lässt sich aber erst nach einer gründlichen Aktenanalyse feststellen. Manchmal war das Messgerät nicht mehr geeicht, manchmal wurde die Bedienungsanleitung durch die Messbeamten nicht eingehalten , manchmal wurde aber auch durch eine unzuständige Behörde gemessen oder es wurde an einer Stelle gemessen, an der es gar keine Geschwindigkeitsbegrenzung gab.


Es gibt eine Vielzahl von Fehlerquellen. Diese zu erkennen benötigt aber eine gründliche Kenntnis der verschiedenen Messverfahren und ein akribisches Aktenstudium.

Aber auch wenn der Verstoß nachweislich geschehen ist, kann man noch manches tun, um die Folgen des Verstoßes in Grenzen zu halten. So kann u.U. die Verhängung eines existenzbedrohenden Fahrverbotes abgewendet werden. Das erfordert eine genaue Kenntnis der einschlägigen Rechtsprechung. Alleine die Behauptung, dass ein Fahrverbot mit beruflichen Problemen verbunden ist, kann den Richter im Normalfall gerade  nicht davon zu überzeugen, von einem Fahrverbot abzusehen.

Was können wir für Sie tun ?

Sobald Sie einen Anhörungsbogen bekommen haben, sollten Sie einen Termin vereinbaren. Wir beantragen dann umgehend Akteneinsicht. Nach Eingang der Akte vereinbaren wir mit Ihnen einen Besprechungstermin, in dem wir Sie über die Sach- und Rechtslage informieren und Ihnen die Risiken und Chancen erläutern.

Manchmal gelingt es bereits in diesem Stadium des Verfahrens einen Bußgeldbescheid zu vermeiden.

Kommt es doch zu einem Bußgeldbescheid beraten wir Sie über die weitere Vorgehensweise. Diese hängt z.B.  auch davon ab, ob das Kostenrisiko für Sie überschaubar ist. Wenn Sie z.B. keine Rechtsschutzversicherung haben, macht es möglicherweise keinen Sinn ein Sachverständigengutachten einzuholen, das ein Vielfaches des Bußgeldes kostet und dessen Ergebnis ungewiss ist. Die meisten Verkehrsteilnehmer verfügen mittlerweile über eine Rechtsschutzversicherung und brauchen sich - außer bei vorsätzlichen Verstößen -  keine Gedanken über die entstehenden Gebühren zu machen.

Ich bin seit 1987 als Rechtsanwalt und Strafverteidiger tätig.

Genauso wie in Strafsachen dürfen Sie von mir eine kompetente und engagierte Verteidigung in Ihrem Bußgeldverfahren erwarten.

Nehmen Sie Ihre Rechte wahr und lassen Sie sich dabei von mir unterstützen.

Heinrich Schmitz -  Rechtsanwalt & Strafverteidiger