Strafverteidigung

Wer braucht einen Strafverteidiger ?

Jedem Menschen kann es passieren, in ein Strafverfahren verwickelt zu werden. Niemand empfindet es als angenehm von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft als mutmaßlicher Straftäter verdächtigt zu werden. Die Nerven liegen schnell blank und Panik macht sich breit. Glücklicherweise passiert das den meisten Menschen auch nur recht selten. Das heißt aber auch, dass diese Menschen keinerlei Erfahrung mit einem Ermittlungsverfahren haben, ihre Rechte nicht kennen und daher auch nicht nutzen und sich deshalb unklug oder gar falsch verhalten. Gerade rechtstreue, brave Bürger glauben häufig, dass ihnen in einem Verfahren kein Unrecht geschehen könne, weil sie ja nichts Verbotenes getan haben.
Dieser Glaube kann sich leider als falsch erweisen.

Das Problem dabei ist, dass man als Bürger auch ohne tatsächlich eine Straftat begangen zu haben, sehr wohl Beschuldigter eines Ermittlungsverfahrens werden kann, sei es aufgrund einer Verwechslung, einer falschen Anschuldigung oder einfach, weil man zur falschen Zeit am falschen Ort war. Flattert dann eine Vorladung ins Haus, ist die Not oft groß.

Warum brauchen Sie einen Strafverteidiger ?

Mancher glaubt trotzdem, es sei sinnvoll zunächst einmal ohne Hilfe eines Strafverteidigers zur Beschuldigtenvernehmung zur Polizei zu gehen.


In vielen Fällen führt dies aber nicht zum erwünschten Ergebnis und erst dann wird in größter Not, oft auch erst nach einer Anklageerhebung oder gar wenn schon ein Hauptverhandlungstermin ansteht,  ein  Strafverteidiger um Hilfe gebeten. Leider lassen sich dann die Fehler, die der Mandant im Vorfeld gemacht hat,  auch vom Verteidiger nur noch schwer oder manchmal auch gar nicht mehr "ausbügeln".


Dieses Verhalten vieler Menschen in einem Ermittlungsverfahren ist für mich sehr erstaunlich, weil die gleichen Menschen bei einer Erkrankung selbstverständlich zu einem Arzt gehen würden und auch nie im Leben auf die Idee kämen, sich selbst ein gebrochenes Bein einzugipsen oder eigenhändig eine Blinddarmoperation vorzunehmen.

Machen Sie es besser !

Sobald Sie Kenntnis davon haben, dass gegen Sie ermittelt wird, sollten Sie sofort den Rat eines erfahrenen Strafverteidigers einholen.

Nur dieser kann - im Gegensatz zu Ihnen selbst - Akteneinsicht beantragen. Keiner kann von Ihnen erwarten, dass Sie sich zu den Beschuldigungen äußern, ohne dass Sie eine genaue Kenntnis davon haben, was Ihnen vorgeworfen wird.
Als Beschuldigter haben Sie das Recht zu schweigen. Zu einer polizeilichen Vernehmung müssen Sie auch nicht erscheinen. Auch wenn die Polizei bei Ihnen auftaucht, brauchen Sie sich nicht zu äußern. Einer staats-anwaltschaftlichen oder richterlichen Vorladung müssen Sie zwar Folge leisten, d.h. aber nicht, dass sie dort etwas aussagen müssten.

Lassen Sie sich beraten !

Neben der reinen Vermittlung des Akteninhalts kann auch nur jemand, der mit dem Strafrecht vertraut ist, Ihnen eine seriöse Einschätzung des Ermittlungsverfahrens und Ihrer Chancen und Risiken geben.

Wie so häufig im Leben, sind auch im Ermittlungsverfahren die ersten Schritte meistens die wichtigsten.

In vielen Strafverfahren kann durch eine aktive Strafverteidigung im Ermittlungsverfahren eine Einstellung des Verfahrens erreicht werden, so dass es gar nicht erst zu einer Anklage oder gar einer öffentlichen Hauptverhandlung kommt.

Manchmal kann es auch angebracht sein, sich gar nicht zu den Vorwürfen zu äußern - was Ihr gutes Recht ist. Lassen Sie sich nicht aus der Ruhe bringen.

Was für Sie die richtige Strategie ist, kann nur ein Fachmann beurteilen, weil Ihnen selbst die nötigen Kenntnisse im Straf- und Strafverfahrensrecht normalerweise fehlen und die Informationen beim Friseur oder an der Theke nicht unbedingt taugen.


Häufig kann ein Verdacht auch durch eigene Ermittlungen und  Beweisanregungen des Verteidigers ausgeräumt werden. Die wenigsten Menschen wissen, dass der Verteidiger eigene Ermittlungen anstellen und auch Zeugen befragen, eigene Gutachten einholen  oder Tatorte besichtigen kann und darf. Ich mache dies recht häufig und bin oft zu erstaunlichen Ergebnissen gekommen, die z.B. von der Polizei übersehen wurden.

Ich bin seit 1987 als Strafverteidiger überwiegend in der Region Bonn/Köln/Aachen aber auch überregional tätig .

Sie können von mir immer eine engagierte Verteidigung erwarten, egal ob Ihnen ein "kleines" Verkehrsvergehen oder ein Kapitalverbrechen zur Last gelegt wird. Selbstverständlich übernehme ich auch Pflichtverteidigungen, weil für mich eine qualifizierte Strafverteidigung keine Frage des Geldbeutels sein darf.

Neben dem Erwachsenenstrafrecht bin ich auch auf dem Gebiet des Jugendstrafrechts tätig, wo ebenfalls eine kompetente Verteidigung und spezielle Rechtskenntnisse erforderlich sind.


Nehmen Sie Ihre Rechte wahr und lassen Sie sich dabei von mir unterstützen.

Heinrich Schmitz -  Rechtsanwalt & Strafverteidiger